Informieren Sie sich über Auslandskrankenversicherungen

Ihr Versicherungsschutz in Deutschland ist super, aber wie sieht es mit Ihrem Schutz im Urlaub aus? Bei uns finden Sie Informationen zum Thema Auslandskrankenversicherung. Für einen geringen Betrag können Sie sich schützen und sparen so bares Geld!

Finden Sie Ihre passende Auslandskrankenversicherung

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Versicherungsvergleich

Versicherungen sind für die unterschiedlichsten Zwecke erforderlich. Für alle Kfz-Besitzer ist die Kfz-Haftpflichtversicherung vorgeschrieben, ebenso, wie in einigen Bundesländern für Hundehalter die Hundehaftpflichtversicherung vorgeschrieben. Sie sollten eine Privathaftpflichtversicherung abschließen, denn sie schützt vor den finanziellen Folgen von Zwischenfällen im Alltag, die durch einen Moment der Unaufmerksamkeit entstehen können. Sie benötigen eine Krankenversicherung und können, je nach Einkommen, Mitglied einer gesetzlichen oder einer privaten Krankenversicherung werden. Die Konditionen der verschiedenen Versicherer sind unterschiedlich. Nutzen Sie den Vergleich im Internet, um den richtigen Versicherer zu finden.

 

Vergleichen Sie Konditionen der Versicherungen

Auf www.versicherungen.net, kostenloser Versicherungsvergleich vergleichen Sie die Konditionen der Versicherungsgesellschaften. Zuvor machen Sie Angaben zum gewünschten Versicherungsschutz. Sie geben die Versicherungssumme an und machen Angaben zu Ihren persönlichen Verhältnissen.

In der Haftpflichtversicherung kommt es auf hohe Deckungssummen an. Gesetzlich sind Mindestdeckungssummen vorgeschrieben. Die Haftpflichtversicherung zahlt bei

  • Personenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden.

Übersteigt ein Schaden die vereinbarte Deckungssumme, so müssen Sie diese Schadenssumme, die oberhalb der Deckungssumme liegt, selbst bezahlen. Da das ziemlich teuer werden kann, leisten die meisten Versicherer über die gesetzlichen Deckungssummen hinaus.

In der Haftpflichtversicherung können Sie verschiedene Leistungen vereinbaren. Sie können Kinder mitversichern, die jünger als 7 Jahren sind. Diese Kinder gelten als deliktunfähig. Kommt es zu einem Schaden durch Kinder in diesem Alter, so zahlt die Versicherung nicht immer. Achten Sie deshalb darauf, diese Kinder zu versichern.

Erleiden Sie oder Ihre mitversicherten Familienmitglieder einen Schaden, dessen Verursacher nicht ermittelbar ist oder nicht zahlungsfähig ist, so können Sie die Ausfalldeckung vereinbaren. In diesem Fall leistet die Versicherung.

Die Hausratversicherung tritt ein, wenn es zu Schäden an Ihrer Einrichtung kommt. Nutzen Sie den Versicherungsvergleich, um den passenden Anbieter für die Hausratversicherung zu finden, so können Sie verschiedene Angaben zum zusätzlichen Versicherungsschutz machen und beispielsweise zusätzlich eine Glasbruchversicherung vereinbaren. In der Hausratversicherung können Sie den Verzicht auf Unterversicherung vereinbaren.

 

Stellen Sie den Versicherungsantrag

Haben Sie alle Angaben zu Ihrer Person und zu Ihrem gewünschten Versicherungsschutz gemacht, so erscheint der Vergleich. Er informiert Sie über die Höhe der Prämien bei den verschiedenen Versicherungsgesellschaften. Zu allen Versicherern können Sie ausführliche Informationen abrufen.

Bei den Versicherern können Sie ein Angebot online abfragen. Sind Sie sicher, dass Ihnen ein Versicherer den richtigen Schutz für günstige Prämien bietet, so können Sie den Antrag online stellen. Er wird in diesem Falle sehr schnell bearbeitet.

Bei verschiedenen Versicherern können Sie Verträge abschließen, die sich über mehrere Jahre erstrecken. In diesem Fall sind die Prämien besonders niedrig.

 

Die Risikolebensversicherung

Wer sollte eigentlich heutzutage eine Risikolebensversicherung überhaupt abschließen? Das ist mit wenigen Worten beantwortet und daher sollten Familien mit Kindern sowie Ehepaare, die im Todesfall Hinterbliebene zurücklassen eine Risikolebensversicherung abschließen. Denn es geht bei einer Risikolebensversicherung darum, allen Hinterbliebenen ein sorgenfreies finanzielles Leben zu hinterlassen, die nicht selbst ihren Unterhalt bestreiten können. Eine Risikolebensversicherung ist auch für jeden wichtig, die einen Hausbau oder einen Wohnungsbau mit einem Kredit finanzieren, denn mittlerweile verlangen dies auch die Banken als Sicherheit. Daher ist eine Risikolebensversicherung für alle Menschen wichtig, die ihre Angehörigen im Falle eines Falles finanziell absichern möchten. Gerade Paare, junge Familien oder Paare mit einem Alleinverdiener und selbst unverheiratete Paare sollten unbedingt eine Risikolebensversicherung abschließen. Denn die Beiträge sind in der Regel sehr günstig und der Nutzen einer Risikolebensversicherung ist enorm hoch. Aber vor einem Abschluss einer solchen Versicherung sollte immer ein umfangreicher Preisvergleich mittels mit einem Risikolebensversicherung Test vollzogen werden, denn es gibt beträchtliche Unterschiede von Anbieter zu Anbieter. Außerdem lässt sich die Höhe einer Versicherungssumme frei wählen und hierbei kann ein Risikolebensversicherung Test sehr hilfreich sein, denn dieser vergleicht alle Anbieter miteinander, die eine Risikolebensversicherung anbieten. Und so findet man mit einem Risikolebensversicherung Test seinen günstigen Anbieter. Zudem sind die Beiträge einer Risikolebensversicherung steuerlich absetzbar, da diese zu den Vorsorgeaufwendungen zählen. Darüber hinaus dient eine Risikolebensversicherung auch als Restschuldenversicherung und dazu gehören Kredite sowie auch Darlehens. Unnötig ist eine Risikolebensversicherung für alle, die zurzeit alleinstehend sind oder für Studenten sowie die gerade eine Ausbildung machen. Aber sobald man jedoch ein Partner oder eine Familie hat, sollte unbedingt eine solche Versicherung abgeschlossen werden. Denn die Beiträge für eine Risikolebensversicherung sind relativ gering und schützen die Hinterbliebenen, wenn der Versicherungsnehmer verstirbt. Die Versicherungssumme selbst einer Risikolebensversicherung kann frei festgesetzt werden, aber hierbei ist es sehr wichtig sich genau zu überlegen, wie viel Geld die Hinterbliebenen benötigen, um wirklich optimal finanziell abgesichert zu sein. Die Beiträge einer Risikolebensversicherung hängen auch von der Lebenssituation und vom Gesundheitszustand des jeweiligen Versicherungsnehmers ab. Daher – wer jung und gesund ist, zahlt weniger für eine Risikolebensversicherung, als jemand der ein gefährliches Hobby nachgeht oder gesundheitliche Probleme hat oder raucht. In jeden Fall sollte immer, bevor man sich entscheidet für eine Risikolebensversicherung – einen Risikolebensversicherung Test starten und dies ist mit wenigen Klicks und Angaben im Zeitalter des Internets, schnell und einfach erledigt.

Private Zahnzusatzversicherung

Ein weiterer Versicherungsschutz, der sich neben der Auslandsreiseversicherung ebenfalls durchaus bezahlt machen kann, ist die Zahnzusatzversicherung. Wer eine größere Behandlung beim Zahnarzt in Anspruch nehmen muss, wird gleichzeitig mit größeren Kosten konfrontiert. Während die gesetzlichen Krankenversicherungen nur noch die Hälfte der Kosten der medizinisch notwendigen Grundversorgung übernehmen, steigen die Kosten beim Zahnarzt. Haben sie bereits eine Versicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit abgeschlossen und erste Überlegungen für die individuelle Altersvorsorge angestellt, sollten sie über Ergänzungen ihrer Krankenversicherung nachdenken.

Ein Problem kann sein, dass wer den Wechsel in eine private Zahnzusatzversicherung plant nicht angenommen wird. Das kann vor allem dann passieren, wenn Sie bereits fehlende Zähne oder größere Sanierungsarbeiten hinter sich haben. Sollte das der Fall sein, wird eine Versicherungsgesellschaft möglicherweise mit einem Leistungsausschluss reagieren, einen Risikozuschlag verlangen oder aber den Antrag komplett ablehnen.

Wurde schon ein Antrag abgelehnt muss diese Information auch bei zukünftigen Versicherungsanträgen gestellt werden. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, mehrere Anträge parallel zu stellen. Sie können die Angebote z.B. mit dem Zahnzusatzrechner von Acio vergleichen und die interessantesten Zahnzusatzversicherung wählen. So vermeiden sie, dass sie bei einem Antrag angeben müssen, dass bereits ein Antrag auf eine private Zahnzusatzversicherung abgelehnt wurde.

Mit der wachsenden Beliebtheit der privaten Zahnzusatzversicherung hat sich auch das Angebot auf dem Markt gewandelt, sodass es eine Vielzahl von privaten Zahnzusatzversicherungen gibt. Die Unternehmen der privaten Krankenversicherung bieten jeweils mehrere verschiedene Tarife an.

Nach dem derzeitigen Stand ist auf jeden Fall dazu zu raten, eine private Zahnzusatzversicherung abzuschließen, die auf jeden Fall hochwertigen Zahnersatz übernehmen sollte. Dies ist nicht immer der Fall, andere zahlen nur einen Zuschuss zur medizinisch notwendigen Grundversorgung. Es lohnt sich, die Hilfe eines unabhängigen Versicherungsexperten in Anspruch zu nehmen. Erste Informationen bekommen Sie mithilfe eines kostenlosen Versicherungsvergleichs.

Wer ohne eine Auslandskrankenversicherung ins Ausland geht, kann unter Umständen eine böse Überraschung erleben. Denn es kann ein fataler Fehler sein, pauschal anzunehmen, dass die Krankenversicherung, die man ohnehin schon hat, auch im Ausland die Leistungen erbringt.
Innerhalb der Europäischen Union ist dies in der Regel kein Problem. Für privat Versicherte gilt dies uneingeschränkt, gesetzlich Versicherte bekommen keine Kostenabdeckung für Krankenrücktransporte. Außerdem müssen die Kosten, egal ob privat oder gesetzlich versichert, erst einmal vorgestreckt werden.
Außerhalb der Europäischen Union besteht für gesetzlich Versicherte kein Versicherungsschutz mehr, es sei denn, es besteht mit dem jeweiligen Land ein Sozialversicherungsabkommen. Dies ist zum Beispiel bei Israel der Fall. Bei privat Versicherten hängen die genaue Leistungserbringung und die geographischen Grenzen von dem Tarif ab, der jeweils abgeschlossen wurde. Die private Krankenversicherung unterscheidet sich in vielerlei Hinsicht unter den einzelnen Versicherten, somit betrifft dies auch den Versicherungsschutz im Ausland.
Wer ein Land außerhalb der europäischen Union bereist und gesetzlich versichert ist, bzw. keinen ausreichenden Schutz durch die private Krankenversicherung hat, der sollte auf jeden Fall eine private Krankenzusatzversicherung fürs Ausland abschließen. Auslandskrankenversicherungen halten sich in finanziell überschaubaren Rahmen und sind individuell an die jeweiligen Bedürfnisse anpassbar. Hilfreiche Informationen kann man auf der Seite www.finanzcheck.de finden.

Die Gründe, ins Ausland zu gehen, können vielfältig sein. Es kann sowohl eine Geschäftsreise sein, ein Auslandssemester oder aber einfach eine Urlaubsreise. Doch egal um welche Art von Auslandsaufenthalt es sich handelt, man sollte auf keinen Fall vergessen, vor der Abreise den Versicherungsschutz abzuklären.
Inwieweit die bestehende Krankenversicherung Leistungen im Ausland abdeckt, hängt sowohl von der Krankenversicherung, als auch von dem Land ab, in dem man sich aufhält.
Grundsätzlich ist der Schutz, den private Versicherungsgesellschaften bieten, umfassender, als der, den die gesetzlichen Kassen bieten. Letztendlich hängt dies aber vom jeweiligen Tarif ab. Dies gilt sowohl für den Geltungsbereich, den Leistungsumfang als auch die Dauer des versicherten Auslandsaufenthalts. Genauere Informationen findet man auf www.private-krankenversicherung.net.
Innerhalb der EU ist der Versicherungsschutz noch teilweise gegeben. Gesetzliche Krankenversicherungen erbringen zwar grundsätzlich einmal die gleichen Leistungen wie im Inland, allerdings muss berücksichtigt werden, dass es sich hierbei um andere medizinische Standards handelt. Ein Krankenrücktransport, der eine Behandlung in Deutschland ermöglichen würde, wird von der Versicherung nicht übernommen. Die Kosten für Krankenrücktransporte, oder im schlimmsten Fall auch für Überführungen, hängen natürlich von dem jeweiligen Land ab, sind generell jedoch als sehr hoch einzustufen.
Abhilfe verschafft eine private Krankenzusatzversicherung Ausland. Mit dieser speziellen Auslandskrankenversicherung können solche Risiken vermieden werden. Die Versicherung kann individuell an die Dauer des geplanten Auslandsaufenthaltes angepasst werden.

Reisegepäckversicherung

Eine Reisegepäckversicherung schließt man ab, um einen Verlust oder eine Beschädigung des mitgeführten oder aufgegebenen Reisegepäcks finanziell abzusichern. Dabei besteht Versicherungsschutz normaler Weise bei Schäden, die durch Einbruch, Beschädigung oder Diebstahl zu Stande kommen. Ein Verlust von Sachen und Gegenständen ist ebenfalls versichert, mit den Ausnahmen von Liegen-, Hängen- oder Stehen-Lassen. Von einem Schutz ausgenommen sind Schäden durch gerichtliche, polizeiliche oder zolltechnische Beschlagnahme, gleichfalls auch Schäden, die durch sogenannte höhere Gewalt verursacht wurden. Dazu zählen Naturkatastrophen oder auch Kriege. Auch Beschädigungen, welche in einer natürlichen Beschaffenheit der Sache oder Gegenstände liegen, sind ausgeschlossen. Dazu zählen Abnutzung, Verschleiß und/oder unsachgemäßer Gebrauch.

Üblicher Weise umfasst der Versicherungsschutz die Gegenstände des persönlichen Bedarfs für die jeweilige Reise. Dazu zählen auch Gegenstände, die während der Reise erworben werden, wobei Antiquitäten und wertvolle Kunstgegenstände ausgenommen sind. Wertgegenstände wie Schmuck oder Pelze werden nur dann ersetzt, wenn diese nicht durch unsachgemäßen Gebrauch beschädigt wurden. Kein Versicherungsschutz besteht für Bargeld, Aktien, Urkunden und persönliche Dokumente, sofern es sich nicht um Ausweise oder Reisepässe handelt. Gleiches gilt für fast alle orthopädische und medizinische Gegenstände, ausgenommen Brillen.

Im Schadensfall besteht unverzügliche Anzeigepflicht und zwar am Reiseort. Nachträgliche Schadensmeldungen schmälern die Aussicht auf eine zufrieden stellende Schadensregulierung erheblich. Versicherer werfen dem Versicherten oftmals eine Mitschuld für entstandene Schäden durch Fahrlässigkeit vor. Abschließend zu beurteilen sind solche Fälle häufig nur von der Justiz. Wenn der Versicherer einen finanziellen Ersatz verweigert, kann er vor Ablauf der Verjährung innerhalb eines halben Jahres beim jeweils zuständigen Amtsgericht verklagt werden. Reisegepäckversicherungen werden von allen größeren Versicherungsunternehmen angeboten.

Reiserücktrittsversicherung

Wer eine Reise plant, denkt am liebsten daran, wie es vor Ort sein wird, was er/sie alles erleben wird und welche unvergesslichen Eindrücke er/sie schließlich mit nach hause nehmen kann. Wenn es unbedingt sein muss, dann denken wir neben den wirklich wichtigen Dingen wie der Routenplanung und dem Packen der Koffer auch noch an unsere Auslandskrankenversicherung, denn krank werden oder sich verletzten kann sich jeder einmal. Kaum jemand geht heute noch das Risiko ein, in den Urlaub zu fahren, ohne eine gute Auslandskrankenversicherung abgeschlossen zu haben.

Doch beim Thema Reiserücktrittsversicherung sieht das Ganze schon anders aus. Denn schließlich wollen wir ja in den Urlaub fahren und nicht von ihm zurücktreten! Doch so mancher musste schon auf seine Reise verzichten, obwohl er es gar nicht wollte. Denn sich verletzten oder krank werden kann man auch schon vor der Abreise. Darüber hinaus gibt es unzählige gewichtige Gründe, die es auch ganz kurz vor dem Abflug unmöglich machen können, die Reise anzutreten. Dazu gehören ernsthafte Schäden am Haus aufgrund von Naturkatastrophen, Bränden oder Vandalismus, der Verlust des Arbeitsplatzes oder ein Trauerfall im nahen Umfeld. Auch wenn wir uns solche Gedanken ungern machen, dass jemand seine bereits gebuchte und bezahlte Reise nicht antreten kann, kommt nicht selten vor. Froh ist dann, wer wenigstens eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen hat und so zu allem Ärger nicht auch noch auf den Kosten für die nicht angetretene Reise sitzen bleibt.

Aber Vorsicht! Mit dem Abschluss einer x-beliebigen Reiserücktrittsversicherung ist es leider nicht getan. Im Versicherungsdeutsch spricht man davon, dass eine Versicherung zahlen muss, wenn die Reise dem Versicherten unter den gegebenen Umständen nicht mehr zuzumuten ist. Was genau zuzumuten ist und was nicht, darüber haben verschiedene Versicherer allerdings sehr verschiedene Ansichten. Also lesen Sie genau und fragen Sie im Zweifelsfall noch einmal nach, was eine Passage, die Sie nicht genau verstehen, zu bedeuten hat.

Zum Glück gibt es heute sehr gute Vergleichs-Seiten für die verschiedensten Versicherungen im Internet, mithilfe derer man die schwarzen Schafe unter den Versicherern einigermaßen sicher ausmachen kann und sich nach Abschluss seiner Reiserücktrittsversicherung wieder entspannt auf den bevorstehenden Urlaub freuen kann.

Bisher mussten Interessenten mind. 3 Jahre lang über ein bestimmtes Einkommen verfügen (PKV Einkommensgrenze), um von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln zu können. Mit der Gesundheitsreform 2011 soll sich das ändern und einen Wechsel in die private Krankenversicherung vereinfachen. Geplant ist es, die Frist von drei auf ein Jahr zu senken umso möglichst schnell die gesetzlichen Krankenkassen zu entlasten.

Für alle Menschen die nicht über das Mindesteinkommen (49.950 Euro / Jahr) verfügen und nicht wechseln können besteht jedoch die Möglichkeit einer Krankenzusatzversicherung.  Diese übernehmen oftmals für moderate monatliche Beiträge viele Leistungen der Privaten und können das Leistungsgefälle zwischen gesetzlichen und privaten Krankenkassen senken. Vor allem junge Menschen, die Bedenken über einen Wechsel der privaten Krankenversicherung haben, können durch die für sie niedrigen Beiträge von einer Zusatzversicherung profitieren.

Ein private Krankenversicherung Wechsel bringt jedoch nicht nur Vorteile. Ist der Versicherte erst mal Kunde einer privaten Gesellschaft, ist die Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse nicht ohne weiteres möglich. Sollte das Einkommen dauerhaft unter die Einkommensgrenze fallen, ist ein Tarifwechsel in den PKV Basistarif möglich, bei dem der Privatpatient deutlich niedrige Beiträge zu zahlen hat, jedoch auch nur die Leistungen einer gesetzlichen Krankenversicherung erhält.

Die Tarife und Leistungen einer PKV sind vor allem für junge Menschen sehr verlockend, da sie für einen Bruchteil der Beiträge einer gesetzlichen Krankenversicherung deutlich mehr Leistungen erhalten und dazu noch viel Geld sparen. Mit der Einführung des Basistarifs bei den Privaten besteht jedoch nun auch dort die Möglichkeit die Kosten, die vor allem im Alter deutlich steigen, zu senken und dabei noch einen angemessenen Gesundheitsschutz vorzuweisen. Vor einer solchen Entscheidung sollten Interessenten einen unabhängigen Versicherungsmakler aufsuchen, um sich eine objektive Übersicht der Möglichkeiten zu verschaffen. Auch der Arbeitgeberzuschuss PKV darf nicht außer acht gelassen werden.

Der Auslandskrankenschein

Der Begriff Auslandskrankenschein wird als Bezeichnung für “Anspruchsbescheinigungen für Leistungen der deutschen gesetzlichen Krankenversicherungen im Ausland“ verwendet. Dadurch werden Leistungen der Krankenkasse im Krankheitsfall während eines Auslandsaufenthaltes in Anspruch genommen. In der EU und im EWR (Europäischer Wirtschaftsraum) hat die Europäische Versicherungskarte (EHIC = European Health Insurance Card) die Auslandskrankenscheine abgelöst. In bestimmten anderen Staaten sind allerdings so genannte länderspezifische Urlaubskrankenscheine weiterhin erforderlich.

Der Umfang des Versicherungsschutz im Ausland ist von dem jeweiligen nationalen Recht abhängig. Dabei kann eine im Vergleich zum Inland erhöhte Kostenbeteiligung anfallen. Diese kann sowohl Festbeträge als auch Prozent-Anteile bis weit über die Hälfte der Kosten ausmachen. Eine private Auslandskrankenversicherung empfiehlt sich daher auch bei Reisen in die Länder der EU, des EWR oder in die Staaten mit Sozialversicherungsabkommen. Über den genauen Versicherungsanspruch informieren länderbezogene Merkblätter der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland.

Seit dem 2004 wird in der Mehrzahl der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union die EHIC ausgegeben, welche die Vordrucke E 111 ersetzt. Die EHIC kann auf der Krankenversicherungskarte oder der Rückseite der elektronischen Versichertenkarte ausgeführt sein.

Zahlreiche rechtliche Konstruktionen sowie Art und Quelle der Finanzierung sind der Grund dafür, dass die Europäische Krankenversicherungskarte ausschließlich von den gesetzlichen Krankenkassen und nicht von Privatkassen ausgegeben wird.

Im Juni 2004 war die Bundesrepublik Deutschland gezwungen, die neue Regelung einzuführen. Zu diesem Zeitpunkt lag noch keine entsprechende Versichertenkarte vor, weshalb die deutschen Krankenkassen eine Bescheinigung als Ersatz ausstellten.

Die EHIC ist in allen Staaten der Union gültig. Inzwischen kann man die Karte kann man von beinahe allen Kassen online angefordert werden. Dazu ist lediglich die Eingabe der eigenen Mitgliedsnummer und weiteren Personendaten erforderlich. Sie wird den Versicherten außerdem beim nächsten Austauschen der Versicherungskarte von Ihrer Krankenversicherung zugesendet. Bei Bedarf kann weiterhin die provisorische Ersatzbescheinigung genutzt werden.

Der Schutz in der EU und in dem EWR hat sich verbessert: Vor Juni 2004 hatten Patienten lediglich Anspuch auf Leistungen für die Erstbehandlung bzw. Notfallbehandlung. Seit Anfang Juni 2004 bestet Anspruch auf jegliche medizinisch erforderliche Leistungen, stets nach den für das entsprechende Land geltenden Regelungen und Vorgaben.

Mit Versicherungen ist es immer so eine Sache. Zwar werden die Beiträge regelmäßig und gern erhöht und der Betrag jeden Monat pünktlich vom Konto abgebucht, wenn es dann aber tatsächlich einen Versicherungsfall zu vermelden gibt, halten sich viele Versicherungen gern vornehm zurück. Darum ist es so wichtig, genau zu prüfen, welche Zusatzversicherungen von Nöten sind. Eine dieser unbedingt zu empfehlenden Zusatzversicherungen ist eine Auslandskrankenversicherung. Zwar ist man im europäischen Ausland bis zu einem gewissen Grad bei der heimischen Krankenversicherung mit abgesichert, im Ernstfall mussten aber schon viele feststellen, dass diese Grundabsicherung nicht reicht. So übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Kosten für einen notwendigen Krankenhausaufenthalt nicht, wenn es sich beim betreffenden Krankenhaus um eine private Einrichtung handelt. Dass ein schwer Verletzter diese Entscheidung im Ernstfall nicht mehr zu treffen vermag, spielt bei dieser Regelung keine Rolle. Auch ein Rücktransport ins Heimatland gehört nicht grundsätzlich zu den gängigen Leistungen gesetzlicher Krankenversicherungen. Diese sind zur Übernahme nur dann verpflichtet (und natürlich auch nur dann bereit) wenn ein Arzt den Rücktransport als medizinisch notwendig einstuft. Wenn eine Überführung aus dem Reiseland ‘nur’ sinnvoll ist, etwa weil jeder Verletzte, der an ein Krankenhausbett gefesselt ist, dieses Bett zumindest gern im Heimatland wissen würde, werden die Kosten nicht getragen.
Außerhalb Europas tragen gesetzliche Kassen gar keine Kosten, so dass bei außereuropäischen Reisen eine zusätzliche Auslandskrankenversicherung unbedingt nötig ist.
Für alle Reisen, auch ins europäische Ausland, ist der Abschluss einer zusätzlichen Auslandskrankenversicherung empfehlenswert. Meist werden  diese Versicherungen für einen kurzen Zeitraum von wenigen Wochen zu sehr günstigen Preisen angeboten, so dass die Investition sich auf jeden Fall lohnt und man sich auch bei Nicht-Inanspruchnahme der Leistungen wegen ein paar Euros nicht ärgern muss.