Wer ohne eine Auslandskrankenversicherung ins Ausland geht, kann unter Umständen eine böse Überraschung erleben. Denn es kann ein fataler Fehler sein, pauschal anzunehmen, dass die Krankenversicherung, die man ohnehin schon hat, auch im Ausland die Leistungen erbringt.
Innerhalb der Europäischen Union ist dies in der Regel kein Problem. Für privat Versicherte gilt dies uneingeschränkt, gesetzlich Versicherte bekommen keine Kostenabdeckung für Krankenrücktransporte. Außerdem müssen die Kosten, egal ob privat oder gesetzlich versichert, erst einmal vorgestreckt werden.
Außerhalb der Europäischen Union besteht für gesetzlich Versicherte kein Versicherungsschutz mehr, es sei denn, es besteht mit dem jeweiligen Land ein Sozialversicherungsabkommen. Dies ist zum Beispiel bei Israel der Fall. Bei privat Versicherten hängen die genaue Leistungserbringung und die geographischen Grenzen von dem Tarif ab, der jeweils abgeschlossen wurde. Die private Krankenversicherung unterscheidet sich in vielerlei Hinsicht unter den einzelnen Versicherten, somit betrifft dies auch den Versicherungsschutz im Ausland.
Wer ein Land außerhalb der europäischen Union bereist und gesetzlich versichert ist, bzw. keinen ausreichenden Schutz durch die private Krankenversicherung hat, der sollte auf jeden Fall eine private Krankenzusatzversicherung fürs Ausland abschließen. Auslandskrankenversicherungen halten sich in finanziell überschaubaren Rahmen und sind individuell an die jeweiligen Bedürfnisse anpassbar. Hilfreiche Informationen kann man auf der Seite www.finanzcheck.de finden.